Flutkatastrophe in Pakistan: Christenheit soll helfen Weltweite Evangelische Allianz ruft zu materiellem und geistlichem Beistand auf New York Zur materiellem und geistlichem Beistand für die Betroffenen der Flutkatastrophe in Pakistan ruft die Weltweite Evangelische Allianz auf. Unter diesem „schleichenden Tsunami“ litten Millionen Menschen, erklärte der Internationale Direktor der evangelikalen Dachorganisation, Geoff Tunnicliffe (New York). Die Notsituation verlange eine „robuste Reaktion“ der Christenheit. Ferner sei es lebenswichtig, sich an die Seite der kleinen christlichen Minderheit in dem überwiegend muslimischen Land zu stellen. Tunnicliffe ruft in einer Erklärung vom 24. August zum Gebet und zu Spenden für christliche Hilfsorganisationen auf. Mit der Weltallianz, die 420 Millionen Evangelikale in 128 Ländern repräsentiert, seien folgende in Pakistan tätige Werke verbunden: World Vision, Tearfund, Heilsarmee, Medical Assistance Program International und Christian Reformed World Relief Committee. Christen in Not werden auch von der Gesamtpakistanischen Allianz für Minderheiten (APMA) versorgt. Ifrahim Mathew von der Pakistanischen Evangelischen Allianz macht darauf aufmerksam, dass viele Menschen in den Überschwemmungsgebieten überhaupt noch nicht erreicht worden seien. So warte ein Zeltdorf mit 150 Familien immer noch auf Unterstützung. Nach Angaben der Vereinten Nationen vom 25. August sind noch rund 800.000 Menschen von jeder Hilfe abgeschnitten. Bei den größten Überschwemmungen der Geschichte Pakistans sind mindestens 1.500 Menschen gestorben, 4,6 Millionen haben ihre Bleibe verloren. Insgesamt sind 20 Millionen von den Folgen der Flut betroffen. Von den 174 Millionen Einwohnern des Landes sind etwa 95 Prozent Muslime, zwei Prozent Christen, zwei Prozent Hindus und der Rest Sikhs, Buddhisten und Anhänger anderer Religionen. Von den Christen sind etwa zwei Millionen Protestanten, davon etwa 700.000 Evangelikale, eine Million Katholiken und 600.000 Mitglieder orthodoxer oder unabhängiger Kirchen. (idea) 26.8.2010
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